Werkvertrag
Zwischen
__________
Anschrift: __________
- im folgenden „Auftraggeber“ genannt
und
__________
Anschrift: __________
- im folgenden „Auftragnehmer“ genannt
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer.
(2) Bestandteile des Vertrages sind:
__________
§ 2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer führt die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen (nachfolgend – Leistungen – genannt) aus. Die Leistungen sind wie folgt definiert:
__________
§ 3 Ausführung
(1) Das geschuldete Werk soll spätestens bis zum folgenden Datum fertiggestellt werden: __________.
(2) Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der Werkleistung höchstpersönlich verpflichtet. Dem Auftraggeber ist der Auftragnehmer immer für die Erfüllung der Vertragspflichten allein verantwortlich. Dieser Vertrag begründet keinerlei Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Dritten. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber ausdrücklich von jeglichem Anspruch Dritter frei.
(3) Der Auftragnehmer gestaltet seine Arbeitszeit für den Auftraggeber nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen. Die Interessen des Auftraggebers werden angemessen neben dem verbleibenden Pflichtenkreis des Auftragnehmers gewahrt.
(4) Bei der Bemessung der Leistung gehen beide Vertragsparteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) gemeinsam davon aus, dass der Aufgabenkreis gleich bleibt. Bei zusätzlichen Aufgaben oder einer Reduzierung der Aufgaben sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine neue Abmachung zu treffen.