Webdesignvertrag
Zwischen
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vertreten durch __________
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- nachfolgend Auftraggeber -
und
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vertreten durch __________
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- nachfolgend Auftragnehmer -
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung eines Konzepts und die Erstellung einer Website durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber, mit der letzterer im Internet auftreten kann.
1.2. Der Auftraggeber wird selbst für die Einstellung der Website in das Internet, die dauerhafte Speicherung der Website auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain und die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (Access-Providing) Sorge tragen.
§ 2 Pflichten des Auftragnehmers
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Website zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Website zu erstellen.
2.2. Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze.
1. Konzeptionsphase: Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis mit der hierarchischen Gliederung der Website (sog. Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und, soweit vereinbart, die Einbindung eines E-Mail-Fensters.
2. Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Konzepts und dessen Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer einen Entwurf bzw. eine Basisversion der Website, basierend auf dem Konzept. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale aufweisen und die notwendigen Grundfunktionalitäten - wie die Funktionsfähigkeit von Links, die Einbindung eines Content Management Systems (CMS), Grafiken, E-Mail-Fenstern, Animationen usw. - beinhalten.