Tipp-Geber-Vertrag
Zwischen
__________ Vertreten durch: __________
- nachfolgend __________ genannt -
und
Herr __________
- nachfolgend Tippgeber genannt -
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich ausschließlich darauf, Kontaktdaten von potenziellen Kunden mit deren Einverständnis an den __________ weiterzugeben.
Die Interessenten können nur natürliche Personen sein, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB qualifizieren.
§ 2 Rechte und Pflichten der Parteien
2.1. Der Tippgeber ist berechtigt,
a. potenzielle Interessenten auf die Leistungen der __________ im Bereich __________ anzusprechen, sowie
b. die __________ auf potenzielle Interessenten an den Leistungen anzusprechen und dieser mit Einverständnis der Interessenten deren Kontaktdaten weiterzuleiten (nachfolgend jeweils ein „Tipp").
2.2. Der Tippgeber ist nicht berechtigt,
a. für die __________ als Vertreter aufzutreten, d.h. er darf insbesondere nicht im Namen der __________ auftreten, bzw. keine Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen die __________ abgeben, oder
b. vor oder nach Abschluss eines Vertrages eine Beratungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. primär eine persönliche Empfehlung abzugeben; oder
c. eine Vermittlungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d.h. entsprechende Willenserklärungen des Interessenten an die __________ weiterzuleiten, die darauf gerichtet sind, einen Vertrag abzuschließen, bzw. sonstige Handlungen zur Förderung der Abschlussbereitschaft des Interessenten in Bezug auf den Abschluss eines Vertrages vorzunehmen.