Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung
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§ 1 Ziel der Richtlinie
Mithilfe dieser Richtlinie soll ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten - gemäß den Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) - geschaffen werden.
Den Beschäftigten wird ein Leitfaden an die Hand gegeben, welche Verhaltensregelungen im Unternehmen einzuhalten sind, um sexuelle Belästigung und Diskriminierung verhindern zu können.
Betroffene erhalten Informationen, welche Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten ihnen offen stehen.
§ 2 Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt sowohl für Tätigkeiten unmittelbar am Arbeitsplatz als auch für Tätigkeiten, die zwar nicht unmittelbar am Arbeitsplatz stattfinden, aber dennoch einen Bezug zur ausgeübten Tätigkeit haben, wie etwa Schulungen oder Betriebsveranstaltungen.
Die hierin getroffenen Verhaltensregelungen sind von allen Mitarbeitern - unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der Position im Unternehmen - zu beachten.
§ 3 Definition sexuelle Belästigung und Diskriminierung
3.1 Unter den Begriff sexuelle Belästigung fällt jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Hierzu zählen sowohl verbales als auch nonverbales Verhalten bis hin zur körperlichen Gewalt.
3.2 Bei sexueller Diskriminierung kann es sich zum einen um unmittelbare Benachteiligungen handeln, wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.