Mietvertrag über bewegliche Sachen
Zwischen __________, __________ – nachfolgend Mieter genannt –
und __________, __________ – nachfolgend Vermieter genannt –
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter folgende bewegliche Sache zur Nutzung entgeltlich und auf unbestimmte Zeit zu überlassen: __________
1.2. Zustand des Gegenstandes: Neu.
§ 2 Mietzeit
2.1. Die Mietzeit des Vertrages ist unbestimmt, die Miete beginnt am __________. Der Vermieter kann die Sache nur innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Mieter die Herausgabe der Sache verlangen. Die Frist beträgt: __________.
2.2. Dem Mieter obliegt es, die Mietsache ab Beginn der Miete beim Vermieter in Empfang zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter angemessen in den Gebrauch der Mietsache einweisen.
2.3. Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache durch schuldhaftes Handeln des Mieters, so hat dieser den vereinbarten Mietzins auch über die Mietzeit hinaus zu tragen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Mieters für mögliche Verzugsschäden, die dem Vermieter etwa wegen geplanter Weitervermietung entstehen.
§ 3 Zweck der Miete
3.1. Der Mieter benutzt die Mietsache ausschließlich zu folgendem privaten Zweck: __________
3.2. Der vermietete Gegenstand darf, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich vom Mieter für den benannten Verwendungszweck genutzt werden.
3.3. Die Nutzung und Bedienung hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Für Schäden, Sanktionen, Geldbußen oder andere Beeinträchtigungen, die dem Vermieter aufgrund unsachgemäßen oder gesetzeswidrigen Gebrauchs der Mietsache entstehen, haftet der Mieter.