Maklervertrag
Zwischen
__________
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und
__________
- nachfolgend Makler genannt -
§ 1 Auftrag
1.1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler, für ihn geeignete Versicherungsverträge zu vermitteln. Die Versicherungsvermittlung umfasst die Vorbereitung und den Abschluss der Verträge sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung.
1.2. Der Makler wird beauftragt, den Auftraggeber in folgenden Verträgen zu betreuen: __________
1.3. Die Betreuung erfolgt in folgendem Umfang:
Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse
Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen, einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer
Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Dokumente
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung und insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, insbesondere bezüglich sämtlicher bestehender Versicherungsverhältnisse.
2.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, mitzuteilen.
2.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Korrespondenz mit dem Versicherer zu überlassen.
§ 3 Pflichten des Maklers
3.1. Der Makler erbringt seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit dem Versicherungsvertragsgesetz.