Maklervertrag
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- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und
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- nachfolgend Makler genannt -
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Auftrag
1.1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages und/oder der Vermittlung eines Kaufvertrages hinsichtlich folgender Immobilie:
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Beschreibung der Immobilie:
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1.2. Das Auftragsobjekt soll zu einem Preis von __________ Euro auf dem Markt angeboten werden und zu einem Mindestverkaufspreis von __________ Euro verkauft werden.
1.3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er Eigentümer der betroffenen Immobilie ist und von anderen möglichen Miteigentümern oder Verfügungsberechtigten zum Abschluss dieses Maklervertrages bevollmächtigt ist.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Objekt privat zu veräußern. Der Auftraggeber ist auch berechtigt, weitere Makler zu beauftragen.
2.2. Der Auftraggeber wird dem Makler alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen herausgeben und die notwendigen Auskünfte erteilen. Ist die Wohnung vermietet, so hat der Auftraggeber dem Makler den jetzigen Mieter zu nennen.
2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Verkaufsabsicht.