Maklervertrag
Zwischen
__________
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und
__________
- nachfolgend Auftragnehmer genannt -
§ 1 Auftrag
1.1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, ihm ein Darlehen in Höhe von bis zu __________ Euro bei einem geeigneten Darlehensgeber zu vermitteln für nachfolgend genannten Verwendungszweck: Baufinanzierung.
1.2. Es handelt sich genauer um folgende Art Darlehen: __________
1.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um den Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Darlehensgeber zu ermöglichen.
§ 2 Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Unterlagen über neu hinzutretende Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit berühren, wie beispielsweise die Aufgabe der Finanzierungsabsicht oder eine anderweitige Kreditaufnahme, oder die der Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags benötigt, zukommen zu lassen.
2.2. Der Auftragnehmer braucht keine besonderen Nachforschungen über Angaben und Unterlagen des Auftraggebers anzustellen. Der Auftraggeber hat alle Angaben und Unterlagen vor Abschluss des Darlehensvertrages selbst zu überprüfen.
2.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, Leistungen anderer Finanzierungsvermittler in Anspruch zu nehmen.
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
3.1. Die vertragliche Hauptpflicht des Auftragnehmers ist erfüllt, sofern es zu einem Vertragsabschluss des Auftraggebers mit einem Dritten kommt, und dieser Vertragsabschluss auf einer Tätigkeit des Auftragnehmers beruht.