Vertrag über eine Leihe
Zwischen Herrn __________, Anschrift: __________ – im Folgenden Leihgeber genannt –
und Herrn __________, Anschrift: __________ – im Folgenden Leihnehmer genannt –
wird folgender Leihvertrag geschlossen:
§ 1 Überlassung
1.1. Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer folgendes Objekt leihweise zur Verfügung: __________
1.2. Der Gesamtwert des Leihobjekts beträgt __________ Euro (__________).
1.3. Der Leihgeber versichert, dass das Leihobjekt im Eigentum des Leihgebers steht. Er hat das Recht, das Leihobjekt an Dritte leihweise zu überlassen.
1.4. An dem Objekt dürfen keine irreversiblen, technischen Veränderungen vorgenommen werden.
1.5. Das Leihobjekt darf nur mit vorheriger Genehmigung des Leihgebers zur Nutzung an unberechtigte Dritte vermietet oder verkauft werden.
§ 2 Zweck der Leihe
Die Leihe erfolgt zu folgendem Zweck: __________
§ 3 Leihzeit
3.1. Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe des Leihobjekts durch den Leihgeber am __________ und endet am __________ mit dem Wiedereintreffen des Leihobjekts an einem vom Leihgeber bestimmten Aufbewahrungsort.
3.2. Wird das Leihobjekt nicht am genannten Zeitpunkt an den Leihgeber zurückgegeben, kann dem Leihnehmer der Gesamtwert in Rechnung gestellt werden.
§ 4 Leihgebühr
Für den Verleih erhebt der Leihgeber nach § 598 BGB keine Leihgebühr.
§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung bei Schäden
5.1. Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, dann haftet der Leihnehmer für den entstandenen Schaden. Dies gilt auch für Verlust. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.