Kommissionsvertrag
Zwischen
__________
__________
- nachfolgend Kommittent genannt -
und
__________
__________
- nachfolgend Kommissionär genannt -
wird folgender Kommissionsvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Der Kommissionär übernimmt es, die in der Anlage 1 näher bezeichneten Waren für den Kommittenten zu verkaufen.
1.2. Die Übernahme weiterer Kommissionswaren als Kommissionsgut kann vereinbart werden.
1.3. Der Kommissionär erhält die Kommissionsware nicht übereignet. Die Vertragsprodukte, die der Kommissionär vom Kommittenten erhält, verbleiben vielmehr bis zu ihrer Übereignung an den Käufer im Eigentum des Kommittenten.
1.4. Der Kommittent versichert, dass er uneingeschränkter Eigentümer der aufgeführten Kommissionsgüter ist.
§ 2 Übergabe und Verwahrung
2.1. Die Übergabe des aufgeführten Kommissionsguts an den Kommissionär erfolgt am __________ durch den Kommittenten an folgende Adresse: __________
2.2. Die Kommissionsware ist getrennt von den Waren anderer Kommittenten zu verwahren.
2.3. Der Kommissionär wird Kommissionsgüter, die sich in seinem Besitz befinden, ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte versichern.
2.4. Der Kommissionär wird den Kommittenten im Fall eines Zugriffs Dritter auf die Kommissionsware unverzüglich unterrichten und diesen bei allen entsprechenden Maßnahmen zur Freigabe unterstützen.
§ 3 Pflichten des Kommissionärs
3.1. Der Kommissionär wird die betreffenden Artikel im eigenen Namen auf Rechnung des Kommittenten verkaufen. Er wird das Kommissionsgut dabei ausschließlich per Vorauskasse an die jeweiligen Käufer verkaufen und übereignen.