HAUSVERWALTUNGSVERTRAG
Zwischen
__________
- nachfolgend „Auftraggeber" genannt -
und
__________, vertreten durch __________
- nachfolgend „Auftragnehmer" genannt -
§ 1 Gegenstand und Dauer des Vertrages
1.1. Der Auftraggeber überträgt der Hausverwaltung die Verwaltung des Mietobjektes: __________ in __________.
1.2. Der Vertrag beginnt am __________ und endet am __________.
§ 2 Aufgaben der Hausverwaltung
Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die Verwaltung des Objektes gewissenhaft zu führen und alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist. Sie ist berechtigt und verpflichtet, die wirtschaftlichen und sonstigen Interessen des Auftraggebers in jeder Hinsicht zu beachten und zu vertreten. Zum Aufgabenbereich der Hausverwaltung gehören insbesondere:
1. Erfassung aller Stammdaten des Objektes;
2. Erfassung aller Stammdaten der Mieter;
3. Vertragsabwicklungen mit den Mietern;
4. Prüfung und Zahlung aller finanzieller Ausgaben;
5. Vorschläge zur Anpassung des Mietzinses;
6. Erstellung und Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge;
7. Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung;
8. Erstellung der Nebenkostenabrechnung und Einziehung evtl. Nachforderungen sowie ggf. Vorschlag zur Anpassung der Vorausleistung;
9. Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs.
10. Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Neuvermietung einschließlich Mietersuche sowie Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern;