Gesellschaftsvertrag für eine offene Handelsgesellschaft (OHG)
§ 1 Errichtung und Zweck
1.1. Die Gesellschafter schließen sich zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) zusammen.
1.2. Der Zusammenschluss bezweckt die Erbringung von Folgendem: __________ Sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, insbesondere auch Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu gründen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Verträge mit Dritten zum Zweck der Erweiterung der Kapitalbasis zu schließen.
§ 2 Dauer und Kündigung
2.1. Die Gesellschaft beginnt am __________ und ist auf unbestimmte Zeit gegründet.
2.2. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft unter Einhaltung einer Frist von __________ mittels eingeschriebenen Briefes an die übrigen Gesellschafter kündigen.
2.3. Kündigt ein Gesellschafter, so scheidet er aus der Gesellschaft aus. Diese wird mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, ist er berechtigt, das Handelsgeschäft unter Übernahme sämtlicher Aktiva und Passiva und ohne vorherige Liquidation durchzuführen.
§ 3 Name und Sitz
3.1. Der Name der Gesellschaft lautet: __________ OHG.
3.2. Der Sitz der Gesellschaft ist in __________. Wird der Geschäftsbetrieb örtlich verändert, so ändert sich der Sitz der Gesellschaft, ohne dass es der Zustimmung eines Gesellschafters oder einer Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf.
§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5 Betriebsräume
Die Betriebsräume der Gesellschaft befinden sich in: __________