Fotografenvertrag
Zwischen __________, __________ – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –
und __________, __________ – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
Präambel
Der Auftraggeber ist in folgendem Bereich tätig: __________. Beide Parteien verständigen sich auf eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit. Zwischen den Parteien wird dazu Folgendes vereinbart:
§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. Das Bildmaterial soll Folgendes abbilden: __________. Genauere Anforderungen an die Fotografien sowie Anzahl an Fotografien, die mindestens zu liefern sind, und entsprechende technische Anforderungen sind der Anlage des Vertrages zu entnehmen.
1.2. Dies geschieht unter Verwendung der Kunstform der Fotografie. Der Auftraggeber beauftragt den Fotografen mit der Erstellung von Fotografien in Bezug auf folgenden Themenbereich: __________.
1.3. Der Auftragnehmer führt sämtliche Leistungen nach den Bestimmungen dieses Vertrages durch und beachtet hierbei jegliche gesetzliche (insb. Urhebergesetz, Kunsturhebergesetz, Datenschutzgesetz etc.) Vorgaben sowie Auflagen des Auftraggebers.
1.4. Der Auftragnehmer wird unabhängig von etwaigen Gewährleistungsansprüchen auf Anweisung des Auftraggebers die Bilder nachträglich bearbeiten. Eine Nachbearbeitungszeit von __________ Stunden ist in der vereinbarten Vergütung umfasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mindestens einmal eine Nachbearbeitung, wenn diese vom Auftraggeber verlangt wird, vorzunehmen. Nach einer erfolglosen Nachbearbeitung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.