Prokura
Wir, die Vertreter der Gesellschaft, bestellen __________, geboren am __________, und __________, geboren am __________, zu Prokuristen unserer Gesellschaft __________ mit folgenden Angaben:
Geschäftsführer: __________
Anschrift: __________
Bei der Prokura handelt es sich um eine Gesamtprokura. Bei einer Gesamtprokura vertreten die Prokuristen gemeinsam.
Die Prokura beschränkt sich auf Geschäfte und Maßnahmen, die sich aus dem Ressort ergeben. Für Geschäfte und Maßnahmen, die wesentlich vom Investitionsplan abweichen oder außerhalb des Tätigkeitsbereichs der Prokuristen liegen, besteht die Pflicht, die vorherige Zustimmung des Geschäftsführers einzuholen.
Zudem steht den Prokuristen das Recht zu, Immobilien (bspw. Grundstücke) zu veräußern oder zu belasten nach § 49 II HGB.
__________, den __________
Unterschrift
An das Amtsgericht – Registergericht __________ – __________
Registernummer: __________
Wir, die Vertreter der Gesellschaft, mit der Anschrift:
__________
__________
melden zur Eintragung im Handelsregister __________ an:
Wir, die Vertreter der Gesellschaft, haben __________, geboren am __________, und __________, geboren am __________ für die Führung der Geschäfte der Gesellschaft __________ eine Gesamtprokura erteilt.
Die Prokuristen zeichnen die Gesellschaft mit Namensunterschrift und Prokuristenzusatz (ppa.) wie folgt: