CATERINGVERTRAG
Zwischen
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- nachfolgend der „Auftraggeber" genannt -
und
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- nachfolgend der „Auftragnehmer" genannt -
- nachfolgend der „Vertrag" genannt -
Präambel
Der Auftraggeber möchte eine Veranstaltung durchführen. Er möchte den Auftragnehmer (der Auftraggeber und der Auftragnehmer, nachfolgend einzeln die „Vertragspartei" und gemeinsam die „Vertragsparteien" genannt) damit beauftragen, und der Auftragnehmer möchte sich dazu verpflichten, für diese Veranstaltung Catering-Leistungen nach Maßgabe der nachfolgend festgelegten Bestimmungen für den Auftraggeber zu erbringen.
Die Vertragsparteien vereinbaren dazu im Einzelnen Folgendes:
§ 1 Leistungen
1.1. Die Catering-Leistungen des Auftragnehmers sind für folgende Veranstaltung zu erbringen:
Art der Veranstaltung: __________ Teilnehmeranzahl: __________ Veranstaltungstermin: __________ Beginn der Veranstaltung: __________ Dauer der Veranstaltung: __________ Veranstaltungsort: __________.
1.2. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Catering-Leistungen (nachfolgend die „Leistungen"):
__________
1.3. Die Leistungen orientieren sich an dem den Vertragsparteien bei Vertragsschluss bekannten Leistungsumfang. Sollte sich im Zuge der Vertragsdurchführung ergeben, dass der Leistungsumfang notwendigerweise oder zweckmäßigerweise einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse bedarf, werden sich die Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs einigen.