Vertrag über die Erbringung von Dienstleistung einer externen Datenschutzbeauftragten
Zwischen
__________, __________
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und
__________, __________
- nachfolgend Beauftragte genannt -
§ 1 Benennung als externe Datenschutzbeauftragte
Der Auftraggeber benennt hiermit die Beauftragte zur Datenschutzbeauftragten für die Dauer dieses Vertrages gemäß Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG.
§ 2 Pflichten der Beauftragten
(1) Die Beauftragte wird die ihr gemäß Art. 38 DSGVO obliegenden Aufgaben erfüllen und hierbei insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
a) Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen einschlägigen Datenschutzvorschriften.
b) Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der DSGVO, anderer einschlägiger Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Auftraggebers für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen.
c) Auf Anfrage, Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO.
d) Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
e) Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.