Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt
Zwischen
Frau __________
- nachfolgend Arbeitgeberin -
und
Frau __________
- nachfolgend Arbeitnehmerin -
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Dauer des Arbeitsverhältnisses
(1) Die Arbeitnehmerin beginnt das Arbeitsverhältnis ab dem __________ im Haushalt der Arbeitgeberin.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
§ 2 Tätigkeit
(1) Die Arbeitnehmerin nimmt folgende Tätigkeit auf: __________.
(2) Im Rahmen dieser Tätigkeit wird die Arbeitnehmerin mit folgenden Aufgaben beschäftigt:
__________
§ 3 Arbeitszeit
(1) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt __________ Stunden.
(2) Die Arbeitnehmerin arbeitet wöchentlich an einem Arbeitstag.
(3) Die wöchentlichen Arbeitszeit wird wie folgt eingeteilt:
__________
(4) Die Arbeitnehmerin hat an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, wenn die Arbeitgeberin die Ankündigungsfrist von zwei Wochen einhält. Zum Zeitpunkt der Anordnung muss die Arbeitgeberin den Ausgleich dieser Tage durch Freizeit oder durch einen als Arbeitstag vorgesehenen Tag anordnen. Der Ausgleich findet zwingend während der zwei Wochen nach der Sonn- oder Feiertagsarbeit statt. Des Weiteren bleiben mindestens fünfzehn Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei.
§ 4 Erholungsurlaub
(1) Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von __________ Tagen gemäß § 3 BUrlG.
(2) Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr von der Arbeitgeberin gewährt und von der Arbeitnehmerin genommen werden. Der Urlaub kann nur auf das Folgejahr übertragen werden, wenn eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Sollte die Übertragung gewährt werden, muss der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres gewährt und genommen werden.